Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsgegenstand
1.1Ortner-Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3Die vereinbarten Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 45 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1Ortner-Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo-Do zwischen 8.00 und 19.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Ortner-Training.
4. Haftung
4.1Ortner-Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3Ortner-Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Ortner-Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Ortner-Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Ortner-Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten zu kümmern, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
5.2Der Klient erhält von Ortner-Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
5.3Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Ortner-Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6. Sonstige Kosten
6.1Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4Kauft Ortner-Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Ortner-Training.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.2In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Ortner-Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
9. Datenschutz
9.1Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Ortner- Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Geheimhaltung
10.1Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Ortner-Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2Ortner-Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.2Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3Als Gerichtsstand wird der Erfüllungsort veranschlagt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Klient verpflichtet sich, vor Antritt des ersten Trainings, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Der entsprechende Nachweis muss vor dem ersten Training vorliegen. Ortner-Training haftet nicht für selbstverschuldete Risiken oder Unfälle.